Nach Bestimmungen des Reglementes sind Gesuche und Zuerkennung von Sitpendien bis spätestens 30. Juni 2024 schriftlich dem Präsidenten der Ortsgemeinde Andwil, Herrn Cyrill Keller, Büügenstrasse 2, 9204 Andwil, einzureichen.
Bezugsberechtigt sind junge Ortsbürgerinnen und Ortsbürger mit Wohnsitz in der politischen Gemeinde Andwil. Die Berechtigung beginnt nach der obligatorischen Schulpflicht und dauert bis zur Vollendung des 25. Altersjahres.
Lernende haben sich mit dem Lehrvertrag über das Bestehen eines staatlich anerkannten Lehrverhältnisses, Studierende über den Schulbesuch auszuweisen.
In jedem Fall sind Schulzeugnisse oder entsprechende Kopien dem Gesuchsformular beizulegen.